Treten Sie in die Welt von Gas Wasser Heizungs Profi Harry Kratschmann
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Gas Wasser Heizung Sanitär Bad Öfen Armaturen
Bei jedem Gerätetausch Pflicht!
Die Ausstellung eines Nachweises über die Verbrennungsluftzuführung ist der Stand der Technik und in der ÖVGW-Richtlinie G 12 festgehalten. Diese Richtlinie hat seit 01.11.2009 Gültigkeit.
Unser Service
Luftzahlmessung
€ 75,60.- inkl. MwSt.
Das Messverfahren für den Nachweis der Verbrennungsluftzuführung wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeschlossenen Gasgeräte ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung haben und die Abgase einwandfrei abgeführt werden.
Nein. Bei der Messung nach dem Luftreinhaltegesetz werden lediglich die Abgase der Gasfeuerstätte gemessen und nicht,ob der Gasfeuerstätte ausreichend Verbrennungsluft zugeführt wird.
Die Wien Energie Gasnetz ist nach dem Wiener Gasgesetz verpflichtet, bei Anlagen, bei denen Änderungen durchgeführt wurden, eine Überprüfung durchzuführen und einen Überprüfungsbefund auszustellen.
Die Ausstellung des Überprüfungsbefundes erfolgt auf Basis der geltenden technischen Richtlinien für die gesamte Anlage und nicht nur für den Gasherd oder die Leitung.
Daher ist bei sicherheitstechnischen Aspekten, wie der ausreichenden Luftzuführung zu Gasgeräten mit Anschluss an einen Fang, der Nachweis der Verbrennungsluftzuführung erforderlich. Damit ist nach Abschluss der Überprüfung der sichere Betrieb der gesamten Anlage gewährleistet.